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Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Voraussetzungen Mensch

Um in einer DRK Bereitschaft  Rettungshunde aktiv zu sein, sind auch von Seiten des Menschen eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Zunächst hat das Deutsche Rote Kreuz einen grundsätzlichen Anspruch an die Qualifikation aller seiner Helfer/innen und bildet diese nach eigenen Vorgaben aus. Für die Einsätze mit Hunden bei jedem Wetter, zu jeder Tages- und Nachtzeit und in jeder Form von Landschaft gehören ebenso eine Reihe von Ausbildungsinhalten sowie körperliche und geistige Fitness zu den Voraussetzungen, die wir im Folgenden auflisten:

Hoher Zeitaufwand

Ein Rettungshundeführer oder Rettungshundeführerin muss viel Freizeit und Engagement in diese ehrenamtliche Arbeit einbringen.

Ausbildung Hund

Das regelmäßige Training nimmt durchschnittlich 8 Stunden pro Woche in Anspruch Derzeit trainieren wir mittwochs von 19.00 – 22.00 Uhr und samstags von 9.30 – 14.00 Uhr. Die regelmäßige Teilnahme am Training ist Voraussetzung für die Ausbildung eines Rettungshundes.

Ausbildung Hundführer

Ausbildungen und Qualifikationen, die ein Hundeführer oder eine Hundeführerin bei uns über das DRK erhält, finden Sie hier.

Zusatzengagement

Wir finanzieren uns zum Großteil selber und sind als Rettungshundebereitschaft auch selbst für unsere Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Die Bereitschaft an Einsätzen in der Öffentlichkeit wie Vorführungen, Sammlungen, Veranstaltungen in Kindergärten oder Schulen u. ä. teilzunehmen, wird vorausgesetzt..

Anspruch

Ein Rettungshundeführer oder Rettungshundeführerin sollte grundsätzliches Interesse an dieser sinnvollen Aufgabe mitbringen, die gemeinsam mit dem Hund ausführt wird. Die Rettungshundearbeit ist primär eine ehrenamtliche Hilfs- und Rettungstätigkeit; kein Hundesport, um das Tier zu beschäftigen. Auch die Bereitschaft zur Teamarbeit ist eine wichtige Voraussetzung. Freude und Geduld an dieser Arbeit und was sie mit sich bringt, sollte der Rettungshundeführer oder die Rettungshundeführerin mitbringen.

Körperliche und geistige Voraussetzungen

Rettungshundeführer/innen sowie auch alle Helfer/innen ohne Hund müssen sowohl körperlich als auch geistig fit und leistungsbereit sein. Das schließt bis zu einem gewissen Grad der Belastung sehr junge und sehr alte Hundeführer/innen aus. Der Hundehalter bzw. die Hundehalterin muss darüber hinaus ein hohes Verantwortungsbewusstsein für seine oder ihre Arbeit mitbringen.

Als Mitglied einer Rettungshundebereitschaft müssen Sie damit rechnen, dass psychisch belastende Situationen auf Sie zukommen können.

Alter

Voraussetzung für die Teilnahme an Einsätzen von Rettungshunden ist grundsätzlich die Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Ausbildungsdauer eines Rettungshundeteams von 2−3 Jahren nehmen wir aktive Mitglieder in der Regel ab dem vollendeten 16. Lebensjahr auf.

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